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   BSG, 16.07.1968 - 9 RV 968/66   

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https://dejure.org/1968,1151
BSG, 16.07.1968 - 9 RV 968/66 (https://dejure.org/1968,1151)
BSG, Entscheidung vom 16.07.1968 - 9 RV 968/66 (https://dejure.org/1968,1151)
BSG, Entscheidung vom 16. Juli 1968 - 9 RV 968/66 (https://dejure.org/1968,1151)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sozialgerichtsverfahren - Vorlesung von Verhandlungsniederschriften - Anerkenntnis - Vergleich - Vorlesungspflicht - Vorlagepflicht

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 77
  • NJW 1969, 814 (Ls.)
  • MDR 1968, 958
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 21.03.1956 - 7 RAr 65/55
    Auszug aus BSG, 16.07.1968 - 9 RV 968/66
    165 ZPO, bestimmt jedoch, daß sie entsprechend nur "im übrigen gelten"° Daraus muß mit der Entscheidung des 7, Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 21" März 1956 - 7 RAr 65/55 - (Vglo BSG 2, 277, 281) gefolgert werden, daß es im sozial$erichtlichen Verfahren - im Gegensatz zum zivilprozessualennicht erforderlich ist» etwa die Niederschrift, soweit sie die nach @ 122 Abs, 1 Satz 2 SGGaufzunehmende endgültige Fassung der Anträge betrifft (Vgl" die ähnliche Vorschrift des 5 160 Abs° 2 Nr, 2 ZPO), den Beteiligten vorzulesen oder zur Durchsicht vorzulegén, Was hier z @ 160 Abs, 2 Nr, ZPO entschieden ist, mWB aber auch für die Nr, 1 dieser Vorschrift gelten, 3 122 Abs, 2 14.
  • LSG Saarland, 13.05.2005 - L 7 RJ 174/03

    Beiträge als wiederkehrende oder laufende Leistungen - Bindung der Behörde an

    Hieraus kann aber nicht geschlossen werden, dass im Falle der Nichtannahme eines abgegebenen (Teil)anerkenntnisses (zur Zulässigkeit von Teilanerkenntnissen siehe BSG-Urteil v. 16.07.1968, Az.: 9 RV 968/66) dieses durch den Versicherungsträger frei widerrufen werden könnte.
  • BVerwG, 28.06.1974 - II B 81.73

    Anwendbarkeit von Bestimmungen der Zivilprozessordnung im

    Hierfür mag in der Tat manches sprechen (siehe Klinger und Schunck-de Clerck a.a.O.; vgl. hierzu übrigens das Urteil des Bundessozialgerichts vom 16. Juli 1968 - 9 RV 968/66 - [NJW 1969, 77] mit Anmerkung von Schmidt [NJW 1969, 814]).
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